Allgemeine Geschäftsbedingungen der M-Wert GmbH

§ 1 Geltung

Die Rechtsbeziehung der M-Wert GmbH zum Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Bedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn die M-Wert GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 Gegenstand des Auftrags

Gegenstand dieses Auftrages ist die elektronisch übermittelte Aufgabe gemäß Leistungskatalogs.

§ 3 Durchführung des Auftrages

Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Die M-Wert GmbH ist bei der Durchführung ihres Auftrages keiner Weisung durch Dritte unterworfen; insbesondere der Auftraggeber darf der M-Wert GmbH hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung des Auftrages keine Weisungen erteilen. Zur Erfüllung des Auftrages ist die M-Wert GmbH berechtigt, die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vorzunehmen und zu dokumentieren (insbesondere Zeichnungen und Fotos anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen), ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die M-Wert GmbH nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden (insbesondere Grundbuchämter, Gutachterausschüsse, Baubehörden) sowie sonstigen Dritten einzuholen. Falls erforderlich ist dazu der M-Wert GmbH eine besondere Vollmacht auszustellen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers (AG)

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der M-Wert GmbH sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die M-Wert GmbH ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Urheberrechtsschutz

Die M-Wert GmbH behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber die im Rahmen des Auftrages erbrachte Leistung inklusive aller sonstigen Anlagen (Berechnungen, Aufstellungen etc.) nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Weitergabe an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung durch die M-Wert GmbH gestattet.

§ 6 Honorar

Soweit für den Auftrag keine individuelle Vergütung vereinbart worden ist, richtet sich die Vergütung der erbrachten Leistungen durch die M-Wert GmbH nach der allgemeinen Honorartabelle der M-Wert GmbH (in der jeweils aktuellen Fassung). Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist zahlbar. Die Zahlungsfrist beginnt mit Zugang der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 7 Aufrechnung

Gegen Ansprüche der M-Wert GmbH kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

§ 8 Haftung

Die M-Wert GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.

Die M-Wert GmbH haftet für Schäden, die auf einer mangelhaft erbrachten Leistung beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund -, nur dann, wenn sie die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die die M-Wert GmbH bei Vorbereitung der zu erbringenden Leistung verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

Sofern nicht im konkreten Schadensfall die gesetzliche Gewährleistungsfrist kürzer ist, haftet die M-Wert GmbH auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund (also auch für außervertragliche Ansprüche und wegen Mangelfolgeschäden) – nur auf die Dauer von drei Jahren, beginnend mit der Übergabe der erbrachten Leistung.

§ 9 Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Auftraggeber nur die kostenlose Nachbesserung der mangelhaft erbrachten Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb einer angemessenen Zeit (maximal 4-Wochen) nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung auf Mängel zu prüfen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der M-Wert GmbH schriftlich anzuzeigen; andernfalls erlischt die Gewährleistung.

§ 10 Kündigung

Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für die M-Wert GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gemäß § 4 die notwendige Mithilfe versagt oder versucht, unzulässig auf den Sachverständigen der M-Wert GmbH einzuwirken.

Wird der Vertrag durch einen wichtigen Grund, den die M-Wert GmbH nicht zu vertreten hat, gekündigt, steht der M-Wert GmbH eine Vergütung der bis dahin erbrachten Teilleistungen zu, sofern diese objektiv für den Auftraggeber verwendbar sind.

Kündigt die M-Wert GmbH den Vertrag, bleibt der Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug der ersparten Aufwendungen/Leistungen bestehen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist das jeweilig zuständige Regionalbüro der M-Wert GmbH.

Gerichtsstandort ist München.

§12 Schlussbestimmungen

Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Stand: 19.06.2023